Ja, es gibt auch Graffitis, die mit Einwilligung des Eigentümers aufgetragen werden. So bekommen beispielsweise Jugendzentren oft einen solchen Graffiti-Anstrich, der von begabten Nachwuchskünstlern ganz bewusst und ganz legal gestaltet wird. Gegen solche Graffitis ist nichts einzuwenden. Zum Problem können Graffitis allerdings werden, sobald das Kunstwerk gegen den ausdrücklichen Willen des Eigentümers aufgetragen wird. Dann kann ein Antigraffitischutz helfen. Wie ein solcher aussieht, verrät Ihnen die Webseite Antigraffiti Rhein-Main.
In unserem Katalog finden Sie bereits seit Anfang 2008 redaktionell geprüfte Einträge mit handgeschriebenen Beschreibungen und passenden Suchbegriffen. Durch die inhaltliche Prüfung der eingetragenen Webseite kann die Freischaltung einige Tage, in manchen Fällen sogar einige Wochen dauern. Wir möchten damit eine möglichst hohe Qualität der Einträge erreichen.
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