Als Eigentümer eines Grundstücks, oder eines Hauses sind Sie in den Wintermonaten in Berlin dazu verpflichtet, den Gehweg von Schnee und Eisglätte frei zu halten. Da nicht jeder dieser gesetzlich vorgeschriebenen Räum- und Streupflicht nachkommen kann, ist zumindest der gut abgesichert, der den Berliner Winterdienst BEST beauftragt hat, da dieser für seine Kunden diese Pflichten übernimmt und sie dadurch von der Schnee- und Eisglättebekämpfung befreit.
Auch Sie können im Winter dieses Rundum-Sorglos-Paket genießen, indem Sie den Winterdienst BEST mit Ihrer Räum- und Streupflicht beauftragen, daher zögern Sie nicht und sichern Sie sich die Sorgfalt und Qualität, die Ihr Objekt im Winter verdient hat.
In unserem Katalog finden Sie bereits seit Anfang 2008 redaktionell geprüfte Einträge mit handgeschriebenen Beschreibungen und passenden Suchbegriffen. Durch die inhaltliche Prüfung der eingetragenen Webseite kann die Freischaltung einige Tage, in manchen Fällen sogar einige Wochen dauern. Wir möchten damit eine möglichst hohe Qualität der Einträge erreichen.
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