Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure wirken als beliehene Unternehmer bei den Katastervermessungen mit. Sie können Verwaltungsakte erlassen und haben einen ähnlichen Status wie die Behörden des Vermessungswesens. Zu den Dienstleistungen eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs zählen die amtlichen Katastervermessungen (Gebäudeeinmessungen, Teilungsvermessungen, Grenzvermessungen, amtliche Lagepläne, u.a.) und der Bereich der Ingenieurvermessung (Gebäudeabsteckungen, nichtamtliche Lagepläne, u.a.)
In unserem Katalog finden Sie bereits seit Anfang 2008 redaktionell geprüfte Einträge mit handgeschriebenen Beschreibungen und passenden Suchbegriffen. Durch die inhaltliche Prüfung der eingetragenen Webseite kann die Freischaltung einige Tage, in manchen Fällen sogar einige Wochen dauern. Wir möchten damit eine möglichst hohe Qualität der Einträge erreichen.
Fallen Ihnen veraltete Einträge auf, melden Sie diese per Klick im jeweiligen Eintrag an uns.